Bei OPC-Kapseln ist die deklarierte OPC-Menge ein Anteil des Traubenkernextrakts, keine zusätzliche Zutat zum Addieren. NATURALKRAFT nennt pro Tagesportion aus zwei Kapseln 1.250 mg Traubenkernextrakt, davon 1.000 mg OPC; daraus ergeben sich rechnerisch 80 % bezogen auf den Extrakt.
- NATURALKRAFT OPC-Kapseln nennen 1.250 mg Traubenkernextrakt mit 1.000 mg OPC pro zwei Kapseln.
- Der rechnerische OPC-Anteil beträgt 80 % des deklarierten Extrakts, nicht der gesamten Kapsel.
- Extraktmenge und enthaltenes OPC werden nicht addiert.
- 180 Kapseln entsprechen bei zwei täglich rechnerisch 90 Tagesportionen, nicht einer empfohlenen Kur-Dauer.
Was bedeutet OPC auf dem Etikett?
OPC steht für oligomere Proanthocyanidine. Die OPC-Kapseln von NATURALKRAFT führen Traubenkernextrakt als Quelle an. Die Produktinformationen nennen dafür 1.250 mg Extrakt und 1.000 mg OPC pro Tagesportion aus zwei Kapseln.
Das Wort „davon“ ist hier entscheidend. Es ordnet die OPC-Menge der bereits genannten Extraktmenge zu. Eine Addition zu 2.250 mg würde denselben Anteil doppelt zählen und die Deklaration falsch wiedergeben.
Die Herstellerwerte beschreiben die Rezeptur. Sie sind keine unabhängige Untersuchung der aktuellen Packung. Auch eine mathematisch nachvollziehbare Verhältnisrechnung bestätigt nicht, dass ein Labor diesen Gehalt für jede Charge gemessen hat.
Wie entstehen die 80 %?
Die Rechnung lautet 1.000 mg OPC geteilt durch 1.250 mg Traubenkernextrakt mal 100 = 80 %. Beide Ausgangswerte beziehen sich auf dieselbe Tagesportion. Der Prozentwert ordnet die deklarierte OPC-Menge innerhalb des genannten Extrakts ein.
Er beschreibt nicht 80 % der gesamten Kapsel einschließlich Hülle und weiterer Zutaten. Laut Zutatenliste gehören auch Oryza-sativa-Pulver und Hypromellose zur Rezeptur. Ohne separate Mengenangaben wird deren Masse hier nicht geschätzt.
| Größe | Pro zwei Kapseln | Bedeutung |
|---|---|---|
| Traubenkernextrakt | 1.250 mg | Deklarierte Extraktmenge |
| Davon OPC | 1.000 mg | Enthaltener deklarierter Anteil |
| Rechnerischer Anteil | 80 % | Bezogen auf den Extrakt |
Eine hohe Prozentzahl allein belegt keinen gesundheitlichen Nutzen. Sie beantwortet eine Zusammensetzungsfrage und darf nicht als pauschales Schutz- oder Wirkversprechen gelesen werden.
Wie vergleichst du OPC-Kapseln sinnvoll?
Prüfe zuerst die Extraktquelle, anschließend den gesondert angegebenen OPC-Anteil. Ein allgemeiner Traubenkernextraktwert ohne OPC-Angabe liefert weniger Informationen für diese konkrete Frage. Auch ähnlich klingende Pflanzenstoffbezeichnungen sind ohne identische Deklaration nicht automatisch austauschbar.
Die zweite Prüfung betrifft die Portion. Ein Produkt kann seine Mengen pro Einzelkapsel angeben, ein anderes pro zwei Kapseln. Für NATURALKRAFT ergeben sich aus den Herstellerwerten rechnerisch 625 mg Traubenkernextrakt und 500 mg OPC pro Kapsel. Das ist nur eine Umrechnung, keine Empfehlung für eine andere tägliche Portion.
Nutze für einen sauberen Vergleich diese Reihenfolge:
- Quelle des Extrakts feststellen.
- Extraktmenge und „davon OPC“ getrennt lesen.
- Kapseln pro Tagesportion angleichen.
- Prozentwerte auf dieselbe Bezugsgröße beziehen.
- Fehlende Gehalte nicht aus typischen Werten anderer Produkte ergänzen.
Was sagen Packungsinhalt und Nachweise aus?
NATURALKRAFT nennt 180 Kapseln pro Dose und zwei Kapseln täglich mit ausreichend Flüssigkeit. 180 geteilt durch zwei ergeben 90 Tagesportionen. Diese Rechnung beschreibt den Vorrat, keine empfohlene Anwendungsdauer oder Frist für ein Ergebnis.
Wenn ein Laborbericht angeboten wird, prüfe Probenbezeichnung, Datum und untersuchte Parameter. Ein Test auf Verunreinigungen bestätigt nicht automatisch den OPC-Gehalt. Ein Dokument für einen Rohstoff belegt auch nicht ohne Weiteres jede fertige Packung.
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung, Artikel 7 verlangt nicht irreführende Informationen über Zusammensetzung und Eigenschaften. Gesundheitsbezogene Aussagen sind zusätzlich mit dem EU-Register und ihren Verwendungsbedingungen abzugleichen. Hier werden deshalb keine antioxidative Schutzwirkung, Heilwirkung oder Behandlung von Beschwerden beworben.
FAQ
Sind 1.000 mg OPC zusätzlich zu 1.250 mg Traubenkernextrakt enthalten?
Nein. Die 1.000 mg sind laut Deklaration ein Anteil der 1.250 mg Traubenkernextrakt; beide Mengen dürfen nicht addiert werden.
Wie wird der OPC-Anteil von 80 % berechnet?
1.000 mg geteilt durch 1.250 mg mal 100 ergeben 80 %. Der Wert bezieht sich auf den deklarierten Extrakt, nicht auf die gesamte Kapsel.
Wie viele Portionen enthält eine Dose mit 180 OPC-Kapseln?
Bei zwei Kapseln täglich ergeben sich rechnerisch 90 Tagesportionen. Das ist keine Empfehlung für eine bestimmte Anwendungsdauer.
Bestätigt ein Schadstofftest automatisch den OPC-Gehalt?
Nein. Ein Bericht belegt nur die tatsächlich untersuchten Parameter der genannten Probe; der Gehalt müsste gesondert untersucht sein.
Der richtige Anteil braucht den richtigen Nenner
Frag beim Kauf nicht nur nach Milligramm OPC, sondern auch nach Extraktmenge und Tagesportion. Zusammen machen diese Angaben die Rezeptur vergleichbar. Wenn ein konkretes Merkmal wie Herkunft oder Zertifizierung wichtig ist, lasse es für das aktuelle Produkt bestätigen.
Beachte die aktuelle Verpackung; überschreite die empfohlene tägliche Verzehrmenge nicht. Bei Arzneimitteln, Erkrankungen, Schwangerschaft oder Stillzeit persönliche Eignung vorab fachlich klären. Nahrungsergänzungsmittel ersetzen keine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise. Für kleine Kinder unzugänglich aufbewahren, kühl, trocken und lichtgeschützt lagern.
Produktangaben geprüft am 9. Oktober 2026. Mengen und Packungsinhalt sind Herstellerangaben; Anteil, Einzelkapselwerte und Reichweite wurden daraus berechnet.


